Kanzlei Falk

Auch wenn es keine Konflikte in einer Partnerschaft gibt, kann es sinnvoll sein, Eheverträge oder Verträge für eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft abzuschließen. Wir beraten Sie gerne, ob Sie einen Vertrag abschließen sollten und welche Inhalte eine Vereinbarung haben sollte. Wenn es in der Partnerschaft zu Konflikten kommt und möglicherweise eine Trennung oder Scheidung ansteht, informieren wir Sie umfassend und stellen Ihnen alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten vor, damit Sie selbst entscheiden können, wie Sie weiter vorgehen wollen. Wir suchen mit Ihnen den für Sie richtigen und guten Weg, der möglichst zu einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Lösung führt. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden, können Sie sicher sein, dass wir Ihre Rechte qualifiziert, engagiert, mit größter Sorgfalt und kostenorientiert vertreten.

Wir sind bemüht, Ihre Probleme auf höchstmöglichem fachlichen Niveau zu klären. Daher haben wir unsere Tätigkeit konzentriert auf das Familienrecht. Auf diesem Gebiet sind wir hoch spezialisiert und erfahren. Durch regelmäßiges Studium der Fachzeitschriften und der aktuellen Rechtsprechung, durch regelmäßige Fortbildungen und Einsatz wissenschaftlicher Mitarbeiter schaffen wir die Voraussetzungen, um Sie bestmöglich zu beraten und zu vertreten.