Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des Familienrechtes. Bei fami­lien­recht­lichen An­ge­le­gen­hei­ten geht es um fol­gende Be­rei­che

  • Trennung und Trennungsfolgen
  • Scheidung und Scheidungsfolgen
  • Sorgerecht für Kinder
  • Umgangsrecht mit Kindern
  • Unterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für volljährige Kinder
  • Ehegattenunterhalt
  • Vermögensaufteilung
  • Immobilienauseinandersetzung

  • Nutzung der Ehewohnung
  • Haushaltsteilung
  • Ausgleich der Renten bei Scheidung – Versorgungsausgleich
  • Eheverträge und Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Internationales Familienrecht
  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Unterhaltsansprüche bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Ansprüche von Eltern gegen ihre Schwiegerkinder und umgekehrt
  • Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung