Kanzlei Falk
Es geht nicht darum, gegeneinander zu sein, sondern für sich selbst zu sein

Nach einjähriger Trennung kann grundsätzlich das Scheidungsverfahren eingeleitet werden (in besonderen Härtefällen ausnahmsweise früher).

Wenn es wegen der Scheidung und der ehelichen Auseinandersetzung im Übrigen (Vermögen, Unterhalt, Hausrat etc.) keine Streitpunkte mehr gibt, kann das Scheidungsverfahren kurzfristig einvernehmlich durchgeführt werden.

Kostengünstigst dann, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist, der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt und die Eheleute sich die Kosten des Scheidungsverfahrens teilen.

Möglich ist dies, wenn

  • ein Ehevertrag bei Eheschließung geschlossen wurde, dessen Wirksamkeit und Angemessenheit auch im Zeitpunkt der Trennung und Scheidung nicht in Frage gestellt wird/werden kann;
  • nach der Trennung die Folgen der Trennung und Scheidung einvernehmlich in einer notariellen Urkunde geregelt wurden und
  • es keinen Regelungsbedarf gibt, der zu Streitigkeiten führen könnte.

Wenn ein derartiges einvernehmliches, kostengünstiges und schnelles Verfahren für Sie in Betracht kommt, weisen wir Sie besonders darauf hin und informieren Sie über den Verfahrensablauf.

Aber auch dann, wenn keine Einigkeit zu den Fragen des Unterhaltes, des Zugewinnes, des Hausrates und der Nutzung der Ehewohnung etc. erzielt wurde, kann es empfehlenswert sein und Ihrem Interesse entsprechen, das Scheidungsverfahren einzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass dieses schnellstmöglich durchgeführt wird. Auch hierzu beraten wir als Ihre Scheidungsanwälte.

Genauso wie in dem Fall, in dem es für Sie aus rechtlichen Gründen darum gehen muss, das Scheidungsverfahren längstmöglich und bestmöglich hinauszuzögern.

Da wir mit Ihrem Anliegen meist bereits seit Trennung befasst sind und uns Ihre jeweilige Interessenlage vertraut ist, können wir Sie auf die Einleitung des Scheidungsverfahrens umfassend vorbereiten, mit Ihnen die für Sie bestmögliche Vorgehensweise erarbeiten und dann in Abstimmung mit Ihnen umsetzen.

Auch wenn Sie nach der Trennung keinen Regelungsbedarf hatten und sich bei Ablauf des Trennungsjahres bei uns melden, finden wir das für Sie sinnvolle Verfahren und sind für Sie da.