Was kostet ein Anwaltsbesuch?

Die Frage, wieviel eine anwaltliche Beratung und Vertretung kostet, kann leider weder kurz, noch einfach beantwortet werden. Was im Endeffekt gezahlt werden muß, hängt von vielerlei gesetzlich vorgegebenen Faktoren ab, die zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit nicht alle kalkulierbar und vorhersehbar sind. Somit können wir realistische Kostenvoranschläge zu Beginn unserer Tätigkeit nicht erstellen.

Wir können aber Folgendes versichern:

1. Für die Erstberatung bieten wir den Abschluß einer Vergütungsvereinbarung an, bei der wir ein Stundenhonorar von 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen.
Für eine Erstberatung müssen wir üblicherweise mit einem Zeitaufwand von einer Stunde rechnen. Um Ihnen eine verbindliche und korrekte Auskunft geben zu können, müssen wir uns zunächst einmal mit Ihrer persönlichen Lebenssituation vertraut machen. Wir müssen wissen, von welchem Sachverhalt wir für unsere rechtliche Prüfung und Bewertung auszugehen haben. Wir erläutern Ihnen dann die rechtliche Problematik und den Regelungsbedarf und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Sollte die Erstberatung weniger Zeit als die veranschlagte Stunde in Anspruch nehmen, wird dies selbstverständlich berücksichtigt.
Die Erstberatungsvergütung wird auf eine spätere Tätigkeit angerechnet.

2. Im Rahmen der Erstberatung kann dann auch das mögliche Kostenvolumen für eine anwaltliche Tätigkeit nach der Erstberatung überschlägig veranschlagt werden – entweder im Rahmen einer Vereinbarung der Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Zeit oder aber einer Kalkulation der konkret in Betracht kommenden Abrechnung nach Gegenstandswerten entsprechend den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Wir sind gerne bereit, mögliche Vergütungsvereinbarungen mit Ihnen zu besprechen und die Abrechnung für Sie bestmöglich kalkulierbar und nachvollziehbar zu gestalten.

Selbstverständlich weisen wir Sie während der Mandatsbearbeitung auf mögliche Kostenrisiken hin.

3. Sollten Sie für die Erstberatung Beratungshilfe in Anspruch nehmen können/wollen, bitten wir Sie, den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe zum Erstberatungsgespräch vorzulegen und nach der Beratung den Eigenkostenanteil von 10,00 € zu zahlen.

Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.

Wenn Verfahrenskostenhilfe im Rahmen eines Gerichtsverfahrens beantragt werden kann, weisen wir Sie auf diese Möglichkeit hin und händigen Ihnen das Formular aus, welches wir von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet benötigen, damit wir für Sie Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen können. Diese Antragstellung erfolgt durch uns. Für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kommt es nämlich auch auf die Erfolgsaussichten des Antrages an. Für diese sind wir zuständig.

Weitere Fragen zu Kosten/Gebühren erläutern wir gerne im persönlichen Gespräch.

 


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